Kosten

Möglichkeiten der Kostenübernahme: 

  • Privatversicherungen 

  • Beihilfestellen 

  • Zusatzversicherungen 

  • Selbstzahler 

  • in Ausnahmefällen: Krankenkasse (gemäß des Kostenerstattungsprinzips)

Die Beihilfe sowie die überwiegende Anzahl der privaten Kranken-versicherungsträger erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in voller Höhe.

Bei den Privatversicherungen hängt die Anzahl der Sitzungen, die erstattet werden, von den einzelnen Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen individuellen Tarif ab.

Die Abrechnung über Privatversicherungen und über Beihilfestellen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Für Selbstzahler wird das Honorar im Einzelfall festgelegt.

Ich werde das in Ihrem Fall sinnvollste Vorgehen gern mit Ihnen besprechen.